Wir beraten Sie kostenlos zu Ihren Möglichkeiten bei einer energetischen Sanierung.
Jetzt staatliche Zuschüsse für Ihre neue Heizung sichern!

40 %
Für eine Wärmepumpe

20 %
Für eine Biomasseheizung

35 %
Für eine Solarthermie-
Anlage

35 %
Für eine
Brennstoffzellenheizung
Neue Heizung:
Jetzt von den aktuellen Fördersätzen profitieren und sparen!
Mit dem Krieg in der Ukraine und der starken Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland hat die Bundesregierung ihr Förderprogramm neu aufgelegt. In den Fokus rücken nun Wärmeformen, die mit erneuerbaren Energien und ohne Öl oder Gas auskommen. Bei der richtigen Kombination verschiedener Faktoren können Sie so Fördersätze von bis zu 40 % beantragen und bares Geld sparen!
Die BEG fördert Ihre neue Heizung mit verschiedenen Paketen. Dazu gibt es auch regionale Fördermittel, die Sie in Anspruch nehmen können. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Ihre neue Heizungsanlage.
Kostenübersicht mit Förderungen für alle Heizungen in der Sanierung im Wohngebäude ab dem 01.01.2023

Wärmepumpe
Kosten Anlage
15.000 – 30.000 €
FÖRDERUNG
- 25 – 30* % Zuschuss (BEG EM)
- 10 % Heizungstauschbonus**
- 20 % Steuerbonus (§ 35c EStG) Finanzamt

Biomasseheizung
Kosten Anlage
10.000 – 22.000 €
FÖRDERUNG
- 10 % Zuschuss (BEG EM) Solarthermie-/Wärmepumpen-Pflicht
- 10 % Heizungstauschbonus**
- 20 % Steuerbonus ohne Solarthermie-/WP-Pflicht (§ 35c EStG) Finanzamt

Solarthermie
KOSTEN ANLAGE
4.500 – 8.000 €
FÖRDERUNG
- 25 % Zuschuss (BEG EM)
- 10 % Heizungstauschbonus**
- 20 % Steuerbonus (§ 35c EStG) Finanzamt

Brennstoffzellenheizung
Kosten Anlage
30.000 – 35.000 €
FÖRDERUNG
- 25 % Zuschuss (BEG EM)
- 10 % Heizungstauschbonus**
- 20 % Steuerbonus (§ 35c EStG) Finanzamt
* Bonus 5 % bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder Einsatz natürlicher Kältemittel
** Bonus 10 % bei Austausch von Öl-, Gas- (> 20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher-Heizung
**** der Investitionskosten
(Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Liste ist nur ein Auszug. Weitere Informationen unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html)
Umweltfreundlich. Effizient. Sicher.
Umfassende Gesamtsanierung – clever ordentlich sparen!
Werden mehrere Sanierungsmaßnahmen miteinander kombiniert, können Sie einen Effizienzstandard erreichen, der Ihnen hohe Förderungen ermöglicht. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderung für die Heizung nur anteilig erfolgt, da die anderen Gewerke gleichermaßen mitgefördert werden.
Ihre Vorteile bei einer Heizungsmodernisierung
- Sie profitieren von geringeren Energiekosten.
- Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie.
- Sie können (staatliche) Zuschüsse und günstige Kredite in Anspruch nehmen.
- Sie entlasten zudem die Umwelt.
Zuschüsse und Kredite korrekt beantragen
Für eine Förderung muss der Antrag bereits vor Baubeginn gestellt werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss zudem verpflichtend ein Energieberater in die Planung und die Beantragung mit einbezogen werden. Die Kosten dafür liegen bei ca. 900 Euro. Allerdings gibt es auch für die Tätigkeiten des Energieberaters eine Förderung der Kosten von 80 % (BEG EM).
Der Antrag ist online über das Portal des jeweiligen Anbieters zu stellen. Ihm sind die vom Anbieter geforderten Unterlagen beizufügen. Stellt man den Antrag erst nach Baubeginn, erlischt der Anspruch auf Förderung unwiederbringlich. Eine nachträgliche Antragstellung ist also nicht möglich.

Warum wir der richtige Partner für Sie sind
Individuelle
Beratung
Langjährige
Erfahrung
Gutes Preis-
Leistungs-Verhältnis
Garantie &
Gewährleistung
Unsere Kompetenzen
- Biomasseanlagen (Scheitholz- & Pelletanlagen)
- Wärmepumpen jeglicher Bauart
- EE-Hybridheizungen
- Wohnraumlüftungen zentral & dezentral
- Solarthermie
- BHKW / KWK
- Brennstoffzelle
Verpassen Sie nicht die Förderungen für Ihre neue Heizung!
Staatliche Förderungen mitnehmen! Gerne unterstützen wir Sie.
Nur wenige Steps zu Ihrer neuen Heizung
- Beratungsgespräch
- Modernisierungsmaßnahmen festlegen
- Angebot
- Förderungen beantragen
- Auftrag erteilen

Unsere Marken
Jetzt bis zu 40 % bei Ihrer neuen Heizungsanlage sparen!
Kostenlose Beratung zur Förderung Ihrer Heizungssanierung
Fördermittel für barrierefreie Bäder
Staatliche Förderung für die Badsanierung
Wer eine Badsanierung plant und dabei ein Augenmerk auf Barrierefreiheit hat, kann verschiedene Fördermittel von Bund, Ländern, Kranken- und Pflegekassen beantragen. Heller Haustechnik GmbH & Co. KG ist Ihr Fachmann aus Lähden für Badsanierungen und kann Sie bei der Beantragung der Fördermittel unterstützen.
Individuelle Beratung in und um Lähden
Erfüllt Ihre Badsanierung bestimmte Voraussetzungen, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen – unter anderem auch auf Landesebene. Als Handwerksbetrieb aus Lähden kennen wir uns mit den Rahmenbedingungen für unser Bundesland aus und können Ihnen bei den landesspezifischen Förderprogrammen ein paar Tipps geben. Sind bestimmte Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Wandhalterung vom Arzt verschrieben oder handelt es sich um eine Sanierung für eine pflegebedürftige Person, können Sie zudem Fördermittel bei Kranken- und Pflegekasse beantragen.
Dazu gibt es noch die Möglichkeit, über die KfW 10–12,5 % (maximal 5.000–6.250 €) Förderung zu bekommen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie Heller Haustechnik GmbH & Co. KG durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
Bodenbelag
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC
Waschbecken
min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
WC
Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu Ihren Möglichkeiten – vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin mit uns.
Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades
- Schwellenlose Türen die nach außen öffnen oder Schiebetüren mit ausreichender Einstiegsbreite
- Rutschhemmende Fliesen
- Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
- Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an den Armaturen
- Behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
- Kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
- Erhöht angebrachtes behindertengerechtes WC
- Niedrig angebrachte Spiegel und blendfreie, helle Beleuchtung für bessere Sicht
- Seniorenbadewanne mit Tür oder Sitzwanne
