Fördermittel für barrierefreie Bäder
Staatliche Förderung für die Badsanierung
Wer eine Badsanierung plant und dabei ein Augenmerk auf Barrierefreiheit hat, kann verschiedene Fördermittel von Bund, Ländern, Kranken- und Pflegekassen beantragen. Heller Haustechnik GmbH & Co. KG ist Ihr Fachmann aus Lähden für Badsanierungen und kann Sie bei der Beantragung der Fördermittel unterstützen.
Individuelle Beratung in und um Lähden
Erfüllt Ihre Badsanierung bestimmte Voraussetzungen, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen – unter anderem auch auf Landesebene. Als Handwerksbetrieb aus Lähden kennen wir uns mit den Rahmenbedingungen für unser Bundesland aus und können Ihnen bei den landesspezifischen Förderprogrammen ein paar Tipps geben. Sind bestimmte Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Wandhalterung vom Arzt verschrieben oder handelt es sich um eine Sanierung für eine pflegebedürftige Person, können Sie zudem Fördermittel bei Kranken- und Pflegekasse beantragen.
Dazu gibt es noch die Möglichkeit, über die KfW 10–12,5 % (maximal 5.000–6.250 €) Förderung zu bekommen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie Heller Haustechnik GmbH & Co. KG durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
Bodenbelag
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.